Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.05.2018

  • 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von ICHFAHR.NET  erbrachten Leistungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen unabhängig ob der Auftrag über das Online- Reservierungsformular, Telefonisch oder über sonstige Soziale Kanäle beauftragt wurden. Der Anwendung von Bedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Beteiligter wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

  • 2 ICHFAHR.NET – Service

Die Leistung besteht aus der Beförderung von Personen in Ihrem eigenen Kraftfahrzeug. Auftraggeber können den Service von jedem beliebigen Ort im Raum Karlsruhe und im Umkreis von 100 Kilometern aus nutzen. Alle ICHFAHR.NET Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Wenn Kunden Weisungen von ICHFAHR.NET  bzw. deren Erfüllungsgehilfen, die zu einer ordnungsgemäßen, insbesondere gefahrfreien Beförderung notwendig sind, nicht Folge leisten, kann die Beförderungsleistung abgebrochen werden. Die gesamten Kosten fallen zu Lasten des Auftraggebers.

  • 3 Preise

3.1. Grundlage jedes Auftrags ist die jeweils aktuelle Preisliste von ICHFAHR.NET, die im Internet unter www.ichfahr.net eingesehen oder bei ICHFAHR.NET angefordert oder erfragt werden kann. Soweit nicht anders vereinbart, ist das Entgelt sofort vor Ort, spätestens nach Beendigung der Fahrt (Leistungserbringung), in bar fällig. Alle Rechnungen werden auf Namen von ICHFAHR.NET ausgestellt und abgerechnet. Es dürfen keine Nebenabsprachen bezüglich der festgesetzten Preise und Zuschläge, mit dem Fahrer ausgehandelt werden. Vertraglicher Inhalt werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise, die derzeit wie folgt sind:

ICHFAHR.NET fährt innerhalb von Karlsruhe und im Umkreis von 100 Kilometern – gerechnet wird über den auf Kilometeranzahl definierten Festpreis, vgl. hierzu die derzeit gültigen Preislisten.

    • 0 km – 15 km = 55,00 €*
    • 15 km – 20 km = 75,00 €*
    • 20 km – 25 km = 90,00 €*
    • 25 km – 30 km = 100,00 €*
    • 30 km – 35 km = 115,00 €*
    • 35 km – 40 km = 125,00 €*
    • 40 km – 45 km = 135,00 €*
    • 45 km – 50 km = 150,00 €*
    • Ab 50 km = Angebot auf Anfrage

* Die angegebenen Preise sind Endpreise.Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus.

Sollte eine abweichende Abfahrtstation (weiter als pauschale 10 km) vereinbart werden, wird zusätzlich zu den oben aufgeführten Kilometer-Festpreisen eine Anfahrtspauschale in Höhe von 5,00 € pro angefangenen 10 Kilometer berechnet.

3.2. Sollte der Service ICHFAHR.NET gebucht werden, es aber dennoch, aus irgendwelchen Kundengründen, nicht zum Einsatz des ICHFAHR.NET Services  kommen, ist ein Festpreis in Höhe von 30,00 € zu zahlen. Selbiges gilt für reservierte Fahrten und Dienstleistungen wenn sie nicht 24 Stunden vorher storniert wurden.

  • 4 Einsatzzeiten

ICHFAHR.NET Dienstleistungen sind von Montag – Sonntag für die Kundschaft abrufbereit. Es empfiehlt sich jedoch im Vorfeld eine Reservierung für den gewünschten Tag durchzuführen.

  • 5 Höhere Gewalt

Soweit Umstände, welche ICHFAHR.NET bzw. deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, zur Nichtdurchführbarkeit oder zu einer nicht hinnehmbaren Verzögerung der Fahrt führen, wie etwa Streiks, technische Ausfälle (nicht kurzfristig behebbare technische Mängel), witterungsbedingte Notstände (Sturm oder andere Wetterlagen) und Aussperrungen oder höhere Gewalt befreien ICHFAHR.NET von der Vertragserfüllung. Die Firma ICHFAHR.NET haftet nicht für Verspätungen die ggf. durch Staus Die letzte Entscheidung über die Durchführung eines Auftrags trifft der Fahrer.

  • 6 Versicherung und Haftungsbegrenzung

6.1. Der Auftraggeber versichert, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist, insbesondere eine Haftpflichtversicherung sowie eine Kaskoversicherung seitens des Auftraggebers oder des Halters des Beförderungsfahrzeugs abgeschlossen wurde.

6.2. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Beförderung gestellte Fahrzeug sämtlichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entspricht und ordnungsgemäß versichert ist.

6.3. Der Fahrer ist berechtigt, soweit das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr tauglich oder nicht zugelassen oder nicht versichert ist, den Fahrtantritt abzulehnen.

6.4. Der Auftraggeber ist für die erforderlichen Begleitpapiere (z.B. Zulassungsdokumente etc.) verantwortlich und muss diese dem Fahrer vor Fahrtantritt auf Verlangen vorzeigen und haftet für sämtliche anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere entstehen.

6.5. Ferner erklärt der Auftraggeber ICHFAHR.NET  für alle weitere Schäden, die aufgrund (verschwiegener) technischer Mängel oder sonstiger Straßenverkehrsuntauglichkeit während der Beförderung entstehen für sämtliche Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges geltend gemacht werden, schad – und klaglos zu halten.

6.6. Der Auftraggeber und derjenige, dem das Fahrzeug auftragsgemäß übergeben wird, haben das Fahrzeug bei Übergabe und Fahrtende gemeinsam zu prüfen. Schäden, Mängel, oder sonstige Beanstandungen hinsichtlich der Auftragsausführung sind dem Fahrer unverzüglich, spätestens jedoch nach Fahrtende, anzuzeigen. Ansprüche aus nicht unverzüglichen Reklamationen oder Schadensanzeigen sind ausgeschlossen.

6.7. Für Schäden, die im Rahmen der Beförderung auftreten, haftet der von ICHFAHR.NET vermittelte Fahrer ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung des von ICHFAHR.NET vermittelten Fahrers beruht.

Schadensersatzansprüche gegen ICHFAHR.NET, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wegen Fahrlässigkeit sind auf 500,- € begrenzt. Dies gilt wiederum nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ebenso gilt dies nicht für den Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wofür in erster Linie die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug einzutreten hat. ICHFAHR.NET ersetzt Schäden aus der Kaskoversicherung maximal bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Es wird ebenso keine Haftung für Folgeschäden übernommen wie z.B. Erhöhung des Versicherungsbeitrages des Auftraggebers.

6.8. Schließlich ist die Haftung für Sachschäden gegenüber dem Auftraggeber auf 1.000 Euro begrenzt, sofern diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und hinsichtlich der Schadenshöhe ausgewiesen werden können. In diesem Zusammenhang wird auf die gesetzliche Schadensminderungspflicht des Auftraggebers hingewiesen, welche hiermit durch den Auftraggeber anerkannt wird. Die Überführung erfolgt im Übrigen im Namen und auf Risiko des Auftraggebers.

6.9 ICHFAHR.NET ist im Falle einer Fahrt zum Flughafen, nur für die reine Fahrt zuständig. Und haftet nicht für Verspätungen. Der Auftraggeber ist allein für ein rechtzeitiges Abfahren und buchen des Services verantwortlich.

  • 7 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

  • 8 Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand ist Karlsruhe